Häufige gestellte Fragen
Eine Auswahl an häufig gestellten Fragen — mit Quellenangaben.
Nutzen und Betrieb der Windenergieanlagen
Wer wird die Windenergieanlagen betreiben?
Der Eberdinger Gemeinderat hat vor, eine eigene zu gründen, über die die Gemeinde selbst den Bau mehrerer Windenergieanlagen umsetzen kann. Damit könnte die Gemeinde die Steuerung des Projekts in der Hand behalten und die Wertschöpfung bliebe in der Gemeinde.
Die Projektgesellschaft wurde am 23.04.2026 in einer Sitzung des Gemeinderats vorberaten. Demnach soll eine GmbH & Co KG gegründet werden. Alleiniger Eigentümer wäre die Gemeinde Eberdingen, die damit auch alle Entscheidungen treffen würde. Der Gesellschaftszweck der Projektgesellschaft wird zunächst auf die eigentliche Projektierung beschränkt sein. Diese dient der Grundlagenermittlung (Gutachten, Standorte, Bürgerwerkstatt und Wirtschaftlichkeit).
Erst im Anschluss an die eigentliche Projektierung sind weitergehende Aussagen zu Konzept und Beteiligung möglich. Auch Bau und Betrieb wären zeitlich nachgelagert.
Ob und in welcher Form dieses Modell umgesetzt werden kann, wird derzeit geprüft.
Welche Vorteile hat die Gemeinde von den Windrädern?
Eine Kommune kann über verschiedene Kanäle finanziell von Windenergieanlagen profitieren: Pachteinnahmen entstehen, wenn Windräder auf kommunalen Flächen errichtet werden. Der Anlagenbetreiber zahlt der Gemeinde dann eine jährliche Pacht für die Nutzung des Grundstücks. fließen an die Gemeinde, in der die Anlage ihren steuerlichen Sitz hat. Wenn, wie die Gemeinde es plant, eine Projektgesellschaft gegründet wird, sind Gemeinde und Betreiber identisch (siehe auch die Frage „Wer wird die Windenergieanlagen betreiben?“).
Gesetzliche Beteiligung nach §6 EEG: Betreiber von Windenergieanlagen an Land ab 1 Megawatt installierter Leistung sollen Standortkommunen mit 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde beteiligen. Das ergibt je nach Standortgüte und Anlagengröße rund 20.000 Euro pro Anlage und Jahr — unabhängig davon, ob die Gemeinde Flächen verpachtet oder nicht. Quelle: § 6 EEG 2023, Abs. 2 — Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__6.html (Zugriff am 02.06.2026)
Windenergieprojekte können darüber hinaus die lokale Wirtschaft fördern, etwa durch die Beauftragung regionaler Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bei Bau, Wartung und Rückbau der Anlagen.
Können auch Bürgerinnen und Bürger direkt profitieren?
Wind- und Solarenergieanlagen haben bereits heute geringere Stromentstehungskosten als neue Kohle-, Gas- oder Atomkraftwerke. Über ein Power Purchase Agreement (PPA) können darüber hinaus auch langfristig sichere und stabile Preise für die Stromkunden gewährleistet werden.
Ein PPA ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen einem Windpark- oder Solaranlagen-Betreiber und einem Abnehmer — z. B. einer Gemeinde, einem Stadtwerk oder einer Bürgergenossenschaft. Preis und Laufzeit werden vorab fest vereinbart. Das schützt vor schwankenden Strompreisen an den Märkten und schafft Planungssicherheit für beide Seiten. Schließt eine Gemeinde oder Genossenschaft ein solches PPA ab, kann sie den günstig eingekauften Strom direkt an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort weitergeben. Ein genaues Konzept für einen solchen Bürgerstromtarif gibt es in Eberdingen noch nicht, dieser wird aber in den Planungen mitgedacht.
Quellen: Deutsche Energie-Agentur (dena): Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen über Power Purchase Agreements (2021) (Zugriff am 02.06.2026) und Fraunhofer ISE: Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien (Juli 2024). https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/studie-stromgestehungskosten-erneuerbare-energien.html (Zugriff am 02.06.2026)
Die Gemeinde steht in engem Austausch mit der Bürgergenossenschaft und unterstützt diese bei Ihrem Vorhaben.
Das Modell der Genossenschaft vor, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger als Miteigentümer mitzunehmen und diese so direkt an den Vorteilen der Windenergieanlagen zu beteiligen. Bürgerinnen und Bürger sollen Anteile an den Windenergieanlagen erwerben können. Wie es mit der Bürgerenergiegenossenschaft weitergeht, lässt sich am besten auf der Website der Genossenschaft nachvollziehen unter https://www.buergerrad-eberdingen.de
Wie viele Haushalte können mit einem Windrad mit Energie versorgt werden?
Eine moderne Windenergieanlage an Land mit einer Leistung von 5 Megawatt speist unter konservativen Annahmen rund 10 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr ins Netz ein. Damit können rechnerisch über 3.000 deutsche Haushalte mit durchschnittlicher Größe und durchschnittlichem Stromverbrauch ein ganzes Jahr lang versorgt . Quelle: Umweltbundesamt. (Zuletzt aktualisiert am 24.05.2023). Windenergie an Land. https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/windenergie-an-land#strom (Zugriff am 28. Mai 2026).
Geplant ist, dass in Eberdingen mehr als eine Windenergieanlage gebaut wird. Die genaue Anzahl ist noch nicht klar. Wie viel Energie genau die Windenergieenergieanlagen in Eberdingen einspeisen werden, wird sich in den kommenden Schritten klären.
Was passiert, wenn der Wind nicht weht?
Wenn gar kein Wind weht, kann auch kein Strom erzeugt werden. Stehen Windräder ansonsten still, hat das meist mit einem geplanten Schutzmechanismus für die Anlage, das Stromnetz oder die Umwelt zu tun, da Windräder auf schwankenden Wind, Netzengpässe oder Umweltauflagen reagieren. Auch für Wartungsarbeiten können die Anlagen kurzzeitig abgeschaltet werden müssen.
Wie lange dauert es, bis die ersten Windräder in Betrieb sind?
Ein konkreter Inbetriebnahmezeitpunkt lässt sich derzeit noch nicht nennen. Die Ausschreibung für einen Projektierer steht noch aus. Erst danach beginnt ein mehrstufiger Prozess aus Planung, Genehmigung und Bau, der in Baden-Württemberg etwa 3,5 Jahre in Anspruch nimmt. Quelle: Landesregierung von Baden-Württemberg. 2023. Erfolgreicher Abschluss der Task Force Erneuerbare Energien https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/erfolgreicher-abschluss-der-task-force-erneuerbare-energien (Zugriff 03.06.2026)
Sobald ein Projektierer ausgewählt ist, werden konkretere Zeitpläne erarbeitet und kommuniziert.
Details zur Ausgestaltung der Windenergieanlagen
Wie hoch sind die Windräder?
Bei Windenergieanlagen unterscheidet man zwischen der Nabenhöhe (bis zum Maschinenhaus) und der Gesamthöhe (bis zum Ende der Rotorblätter). Bis zur Nabenhöhe haben Windenergieanlangen in der Regel eine Höhe von 90 bis 150 Metern, die Gesamthöhe entspricht meistens zwischen 150 und 250 Metern. Insgesamt gilt: Je höher die Anlage, desto mehr Strom kann sie produzieren, da der Wind in größeren Höhen deutlich gleichmäßiger und stärker weht.
Der genaue Anlagentyp für die Windenergieanlagen in Eberdingen steht noch nicht fest.
Wie wird die Sicherheit der Anlagen kontrolliert?
Die Sicherheit der Windenergieanlagen ist fester Bestandteil der Projektierung und wird von Anfang an mitgedacht. Nach der Inbetriebnahme übernimmt der Projektierer die sogenannte Vollwartung der Anlagen – das bedeutet, er ist dauerhaft für die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung verantwortlich.
Damit liegt die technische Verantwortung für den sicheren Betrieb in professionellen Händen und ist vertraglich abgesichert.
Mensch und Natur
Wie laut sind die Windräder?
Das Geräusch moderner Windenergieanlagen lässt sich am ehesten als Rauschen beschreiben. Es entsteht vor allem durch Wirbelablösungen an den Rotorblattspitzen sowie Verwirbelungen an Kanten und Spalten. Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Lärm – Windenergie. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/laerm (Zugriff am 28. Mai 2026).
Damit eine Windenergieanlage überhaupt gebaut werden darf, muss sie aber strenge gesetzliche Lärmvorgaben einhalten. In allgemeinen Wohngebieten darf nachts ein Richtwert von 40 dB(A) nicht überschritten werden. Quelle: Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). (2015, November; FAQ-Stand teilweise 2019–2024). Windenergie und Schall – Fragen und Antworten. https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/erneuerbare-energien/windenergie-und-schall (Zugriff am 28. Mai 2026).
40 db(A) entsprechen in etwa dem leisen Summen eines Kühlschranks.
Sterben Vögel durch die Windräder?
„Experten schätzen, dass circa einhunderttausend Vögel im Jahr durch Windräder getötet werden. Dabei ist die größte Gefahr für heimische Vögel die seit Jahrzehnten andauernde Intensivierung der Landwirtschaft – inklusive Pestizideinsatz und Entwässerung. Die Einschätzung für die Zahl der getöteten Individuen im Jahr durch Kollisionen im Straßen- und Bahnverkehr liegen bei 70 Millionen Vögel.
Windenergieanlagen können besonders für große Vögel und Fledermäuse gefährlich werden. Diese Gefahr ist aber im Vergleich zu anderen Beeinflussungen gering und vor allem nicht überall gleich hoch. Entscheidend ist die Nähe zu vorkommenden Tierarten – also ob Nist- und Rastplätze oder Hauptrouten von Zugvögeln in Reichweite sind. Neben der Standortwahl kann auch der Betrieb der Anlagen entscheidend sein. Zum Beispiel reduziert das standardmäßige Abschalten in den Zeiten, zu denen die Fledermäuse auf die Jagd gehen, das Risiko erheblich.“
Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). (24. Januar 2026). Argumente für Windenergie: Fakten statt Mythen. https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/argumente-fuer-windenergie-fakten-statt-mythen/ (Zugriff am 28. Mai 2026).
Ein Teil des Suchraums liegt auch auf Waldflächen. Welche Auswirkungen könnten die Windenergieanlagen auf unseren Wald haben?
Steffen Frank, Revierförster Heimerdingen
„Ich bin froh, dass mich die Gemeinde schon früh als „Stimme des Waldes“ in den Prozess mit eingebunden hat, sodass ich gerne meine Einschätzung wiedergebe, denn der Eingriff für WEAs ist im Waldbereich schon erheblich, dies ist oft nicht bekannt.
Zunächst muss bei einer Anlage mit 190 m Nabenhöhe ein Arbeitsfeld von etwa 2 Hektar je Anlage (ca. 200 m x 100 m) freigeräumt werden. Im Wald bedeutet dies, dass dort alle Bäume gefällt werden müssen. Dass letztendlich nur etwa ein halber Hektar dauerhaft in Anspruch genommen wird, stimmt so leider nicht. Zwar wird etwa 1 Hektar zunächst wieder aufgeforstet, nach 25, spätestens 30 Jahren ist der Betonsockel durch die ständige Rotorenbewegung aber so verbraucht, dass das Windrad und der Betonsockel abgebaut und ggf. erneuert werden müssen. Dazu werden die Bäume dann wieder gefällt und können nur als Brennmaterial in Form von Hackschnitzeln verwertet werden.
Es handelt sich somit aus meiner Sicht um eine dauerhafte Waldumwandlung von etwa 2 Hektar pro Anlage.
Außer Acht gelassen wird auch oft, dass es bei einer so großen Hiebsfläche eine bis zu 200 Meter lange süd- sowie westexponierte Seite gibt, in die die Mittagssonne scheint. Der dahinterliegende Wald ist auf solch eine Freistellung nicht vorbereitet, Buchen bekommen (wie wir Menschen) Sonnenbrand. Die Rinde löst sich ab, die Bäume faulen und brechen innerhalb weniger Jahre zusammen. Eine solche Freistellung ist in der Folge darüberhinaus oft mit Sturmschäden verbunden, denn auch auf große Windgeschwindigkeiten sind die Randbäume dann in kleinster Weise vorbereitet.
Das heißt die Randschäden sind beträchtlich, wie sich auch an schon bestehenden Windparks zeigt.
Einen weiteren großen Eingriff stellt auch die Zuwegung zum Standort der WEA dar. Die Rotorblätter kommen am Stück und weisen eine Länge von ca. 90 Metern auf. Obwohl diese auf Spezialtransportern geliefert werden, müssen wie Waldwege weitestgehend gerade verlaufen. Sofern man bestehende Wege mit einbeziehen kann, müssen diese deutlich verbreitert werden und wiesen dann mindestens die Breite einer Kreisstraße auf. In kurvigen Bereichen – die sich auch im Gemeindewald finden – müssen Wege auch komplett neu gebaut werden. Im Bereich landwirtschaftlicher Flächen können diese temporären Wege problemlos wieder zurückgebaut werden, im Wald ist das aber kaum möglich, denn eine 10 Meter breite zusätzliche Schneise wird sich dort nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzten lassen.
Es gilt also sehr genau abzuwägen, ob WEAs im Wald errichtet werden sollen.“
Ergänzende Informationen der Redaktion:
Weitere Informationen zu Windenergie im Wald finden Sie auch auf der Seite des Dialogforums Energiewende und Naturschutz (Ein Projekt von BUND und NABU), insbesondere hier: https://www.dialogforum-energie-natur.de/wp-content/uploads/2025/04/Dialogforum_Flyer_WindenergieWald_April2025.pdf
Zudem finden Sie in der Broschüre „Kompaktwissen“ der Fachagentur Wind und Solar ein Luftbild einer Anlage im Wald, das dabei helfen kann, die Auswirkungen im Wald besser einordnen zu können: Kompaktwissen | Windenergienutzung im Wald | Septemer 2025 (3. Auflage)
Welche Kriterien galten bei der Auswahl der Suchräume für Windenergie in Eberdingen?
Die Regionalverbände waren für die Umsetzung der Flächenziele für Windenergie, die die Bundesregierung vorgegeben hat, verantwortlich. Die Gemeinde Eberdingen gehört zum Verband Region Stuttgart. Der Verband Region Stuttgart legte für die Ermittlung der Suchräume einen mehrstufigen Kriterienkatalog zugrunde: Natürlich muss in den ausgewählten Suchräumen ausreichend Wind wehen – das ist ein Kriterium. Darüber hinaus wurden Ausschlusskriterien angewendet: Zu den zwingenden Ausschlussgründen zählen unter anderem Wohnnutzungen im Außenbereich sowie Belange der Bundeswehr und der Flugsicherung. Zur Vermeidung visueller Überlastungen durch die Umzingelung von Ortslagen wurden ebenfalls Flächen ausgeschlossen. Außerdem wurden Abstände zu Siedlungen sowie Schutzgebiete wie Naturschutzgebiete berücksichtigt. Der Abstand zur Wohnbebauung wurde dabei auf 900 Meter festgelegt.
Quelle: Verband Region Stuttgart. (2025, 3. April). Regionalversammlung beschließt zweite Offenlage zur Teilfortschreibung des Regionalplans für Windkraft- und PV-Anlagen. https://www.region-stuttgart.org/de/informationen-downloads/news/detail/regionalversammlung-beschliesst-zweite-offenlage-zur-teilfortschreibung-des-regionalplans-fuer-windkraft-und-pv-anlagen-1/ (Zugriff am 28. Mai 2026).
Weitere Informationen zu den Suchräumen des Verbandes Region Stuttgart finden Sie auch unter: https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/
Was passiert mit den Windenergieanlagen nach 20 Jahren? Wie wird der Rückbau behandelt?
Nach 20 bis 30 Jahren haben Windenergieanlagen das Ende ihrer Lebensdauer erreicht (die Genehmigung für die Windenergieanlagen gilt für 20 Jahre). Am Ende der Entwurfslebensdauer folgt entweder eine Laufzeitverlängerung um wenige Jahre oder ein Rückbau.
Ältere Anlagen können durch leistungsstärkere und effizientere Neuanlagen ersetzt werden – diesen Vorgang nennt man Repowering. Auch ein Weiterbetrieb kann in Frage kommen, wenn er technisch und wirtschaftlich möglich ist.
Für Windenergieanlagen sind ansonsten eigene Rückbau- und Recyclingkonzepte erforderlich. Dafür sind die Betreiber verantwortlich. Nach dem Rückbau sollten auch verbleibende Infrastrukturen wie Kranstellflächen, Wege und Kabeltrassen zurückgebaut und recycelt werden.
Quelle: Umweltbundesamt. (20. Juli 2020). Windenergieanlagen: Rückbau, Recycling, Repowering. https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/produktverantwortung-in-der-abfallwirtschaft/windenergieanlagen-rueckbau-recycling-repowering (Zugriff am 28. Mai 2026).
